Eine den DOSB vertretende Anwaltskanzlei lässt einen Obstsafthersteller aus Sachsen abmahnen, weil im dortigen Corporate Blog Beiträge zu den Winterspielen von Turin veröffentlich wurden. Und obwohl es in diesem Jahr mit Daddy Klum vs. Werbeblogger, Sozialgericht Bremen vs. Shopblogger, DFL vs. Fans oder auch Mediamarkt/Steinhoefel diverse Beispiele für den auf Abmahnungen folgenden PR-Gau gab, wurde mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Der durch das zu erwartende Medienecho entstehende Imageschaden dürfte höher zu beziffern sein, als die 150.000 EUR Gegenstandswert. Da stellt sich schon die Frage, ob der DOSB überhaupt von dem Vorgang Kenntnis hatte, oder ob der Verband schlecht beraten wurde. Im Interesse des durch die Doping-Thematik ohnehin in der Kritik stehenden DOSB kann dies jedenfalls nicht sein.




Wir warten immer noch auf die Antwort des DOSB hinsichtlich einer Stellungnahme zu diesem ungeheuerlich unsportlichem Vorgang! Haben die denn wieder gar nichts kapiert? DOSB, we get you or we diss you! Dissmiss-dosb.de noch frei? Lasst sie die Macht der Blogosphere spüren!
Ralf
http://www.sportgate.de
Kommentar by Ralf Zmölnig — 28. Januar 2007 @ 21:01